Strom-Eigenversorgung
Seit dem Jahr 2010 hat die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen einen Beratungsschwerpunkt bei Projekten zur Eigenerzeugung bzw. Eigenversorgung mit Strom.
Zu unseren Mandanten zählen Industrieunternehmen, Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Kläranlagenbetreiber, Hotels, Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeheime, sonstige medizinische und soziale Einrichtungen, etc.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen, die sich bei Eigenversorgungsprojekten stellen:
- Abschluss von Projektverträgen sowohl bei Eigeninvestitionen als auch bei Pacht- und Betriebsführungsmodellen (Nutzungsüberlassung, technische Betriebsführung, kaufmännische Geschäftsbesorgungen, Brennstofflieferung, Vermarktung von Überschussstrom, etc.)
- Abgrenzung von Stromeigenversorgung und Stromlieferung an Dritte
- Amnestie-Antragsverfahren gemäß § 104 Absatz 4 EEG 2017
- Anforderungen aus dem Energiesteuergesetz und dem Stromsteuergesetz
- Erfüllung gesetzlicher Nachweis-, Melde- und Berichtspflichten der Eigenversorger.
Wir sind bei Strom-Eigenversorgungs-Projekten ausschließlich auf Seiten der Anlagenbetreiber/Eigenversorger tätig. Die Anwaltskanzlei berät und vertritt nicht Behörden und Stromnetzbetreiber.