Eisenbahn
Seit dem Jahr 2004 berät die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie Industrieunternehmen mit Anschlussbahnen in eisenbahnrechtlichen Mandaten. Dazu zählen:
- Rechtsfragen beim Bau, der Erweiterung und dem Betrieb von Anschlussbahnen (einschließlich staatlicher Förderung durch das Eisenbahnbundesamt und Ausschreibungen nach VOB/A)
- Bauprojekte von Eisenbahninfrastrukturunternehmen
- Trassen- und Stationsentgelte im regulierten Bereich nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) von 2016
- Kontrolle behördlicher Maßnahmen der Eisenbahnaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (einschließlich Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten)
- Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 63ff. EEG für Schienenbahnen
Bei eisenbahnrechtlichen Projekten arbeiten wir regelmäßig interdisziplinär mit spezialisierten Planungs- und Ingenieurbüros zusammen.
Zur Vermeidung von Interessenskollisionen waren und sind wir nicht für die Deutsche Bahn AG und ihre diversen Konzerngesellschaften tätig.