Erneuerbare Energien
Seit dem Jahr 2007 bilden Erneuerbare-Energien-Projekte einen Beratungsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen. Dazu zählen:
- Photovoltaik-Anlagen und Solarparks
- Windkraftanlagen und Windparks an Land
- Biogaserzeugungsanlagen und Biogasaufbereitungsanlagen, vor allem im landwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich
- kommunale Nahwärmenetze mit Strom- und Wärmeerzeugung mit Biomethan-BHKW.
Unsere Mandanten schätzen die projektbegleitende anwaltliche Beratung von Erneuerbare-Energien-Projekten:
- in planungs- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- bei der optimalen gesetzlichen Förderung der Stromeinspeisung (EEG)
- beim Abschluss der maßgeblichen Projektverträge (zur Projektentwicklung, Direktvermarktung, Pacht- und Gestattungsverträge, etc.)
- bei der Projektumsetzung (Stromnetzanschluss, Stromeinspeisung, etc.)
- bei der Erfüllung gesetzlicher Nachweis-, Melde- und Berichtspflichten.
Wir sind bei Erneuerbare-Energien-Projekten ausschließlich auf Seiten der Anlagenbetreiber bzw. Projektentwickler tätig. Die Anwaltskanzlei berät und vertritt nicht Behörden und Stromnetzbetreiber.