Gaslieferung
Wir beraten unsere Mandanten beim Neuabschluss sowie bei der Optimierung von Erdgaslieferverträgen:
- Sondervertragskunden aus Industrie, Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich bei Verhandlungen von Erdgaslieferverträgen (einschließlich der Strukturierung der Erdgaslieferung und Preisverhandlungen)
- öffentliche Auftraggeber bei europaweiten Ausschreibungen der Gaslieferung mit verschiedenen Beschaffungsmodellen („backt to back“ zum Festpreis, rollierend bzw. zum Terminmarkt-Index, strukturierte Beschaffung).
Für unsere Mandanten prüfen wir auch Gaslieferrechnungen mit allen abgerechneten Gaspreisbestandteilen.
Zur Vermeidung von Interessenskollisionen im weitesten Sinne berät die Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen keine Gasnetzbetreiber, Erdgashändler und Erdgaslieferanten.
Darüber hinaus beraten wir Betreiber von Nahwärmenetzen mit Biomethan-BHKW beim Abschluss von Biomethanlieferverträgen.