Planen und Bauen
Im Zuge der Umsetzung von Investitionsprojekten zu Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie zur Eisenbahninfrastruktur entwickelte sich in der Anwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen kontinuierlich der weitere Beratungsbereich Planen und Bauen. Dabei ist die Anwaltskanzlei auf Seiten der Bauherren (Anlagenbetreiber, Vorhabenträger) beratend tätig. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a.
- in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- bei Flächennutzungsplänen
- bei der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
- bei der Durchführung von eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren.
Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten auch bei der Umsetzung von größeren Investitionsvorhaben in der Bauphase und auch im Umgang mit Fördermitteln (von der Antragstellung bis zur Mittelverwendungsprüfung). Bei diesen Bau- und Investitionsprojekten unterstützen wir die für die Bauherren federführend tätigen Planungsbüros und Bauüberwachungen in rechtlicher Hinsicht (VOB, HOAI etc.). Zur Grundausstattung der Anwaltskanzlei gehören deswegen Schutzhelm, Sicherheitsweste und Sicherheitsschuhe für Baubesprechungen und Beweissicherungen vor Ort.